Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in ihren Geschäftsbereichen Oldenburg und Stade im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bau der Bundesautobahn A 20 ("Küstenautobahn") zwischen Westerstede (Anschluss A 28) und Drochtersen (Elbquerung).
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, hat für den Neubau des 2. Abschnitts der Küstenautobahn A 20 von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Küstenautobahn A 20 im Abschnitt 2 zwischen der A 29 bei Jaderberg und der B 437 bei Schwei. Die Baustrecke beginnt östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/ A 29, umfährt zunächst in einem Linksbogen, gefolgt in einem Rechtsbogen, ein Waldgebiet bei Gut Hahn, um dann in einer relativ gestreckten Linienführung Richtung Osten zu verlaufen. Nach der Querung der L 864 (Jaderlangstraße) schwenkt die Trasse in nordöstlicher Richtung ab. Diese Grundrichtung wird mit einer gestreckten Linienführung bis zum Bauende nach der B 437 beibehalten. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar nordöstlich der B 437.
Das geplante Straßenverkehrsvorhaben mit einer Länge von 22,45 km stellt den 2. Bauabschnitt der geplanten, rund 120 km langen A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen dar.
Durch die geplante Maßnahme kommt es auch zu Eingriffen in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild, die Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen, so u. a. auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Friedrichsfeld im Landkreis Friesland.
Durch den Neubau der Küstenautobahn A 20 zwischen der A 29 bei Jaderberg und der B 437 bei Schwei wird es weiterhin zu einem Lärmzuwachs im nachgeordneten Straßennetz kommen. Dies wirkt sich über den eigentlichen Planungsbereich bis in die Landkreise Ammerland, Leer, Wesermarsch und Friesland aus.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 1. Dezember 2017 eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit
vom 8. Januar 2018 bis einschließlich zum 7. Februar 2018
bei den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab dem Beginn der Auslegung bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, also
bis einschließlich 21. März 2018,
bei der Auslegungsgemeinde oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover,
Einwendungen
gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Vor dem Beginn der Auslegung eingehende Einwendungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist sind ausgeschlossen.
Die vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen werden mit Beginn der öffentlichen Auslegung hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
(c)Veröffentlichung von Strassenbau Niedersachsen am 8.1.2017 unter www.strassenbau.niedersachsen.de