Wir begrüssen Sie bei der Einwendungshilfe A 20, Abschnitt 2, von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei.

Nur eine Einwendung im jetzt laufenden Verfahren der geplanten A 20, Abschnitt 2, von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei , sichert Ihre Rechte für die Zukunft, auch wenn Sie meinen, nicht betroffen zu sein. Es können in Zukunft Tatbestände auftauchen, die Sie jetzt noch nicht vorhersehen können, die aber in Zukunft Ihre Rechte verletzen. Ohne eine Einwendung im laufenden Verfahren ist es ungleich schwerer, dann rechtliches Gehör zu finden.

Ihre Einwendung muss die planfeststellende Behörde bis zum 21.03.2018, 23.59 Uhr per Brief (vorzugsweise per Einschreiben/Rückschein), Fax (mit Faxprotokoll) oder persönliche Abgabe (Öffnungszeiten beachten !) gegen Empfangsbestätigung erreicht haben. Einwendungen per E-Mail sind nicht zulässig ! Für den Postversand ist der Computerausdruck adressiert. Adressen für die persönliche Abgabe und Faxnummern finden Sie am Ende dieser Einleitung.

Wir empfehlen, die Einwendungen zahlreich auch an die Gemeinden Westerstede, Wiefelstede, Rastede,  Bad Zwischenahn, Varel, Leer, Jümme, Uplengen, Jade, Stadland, Brake,Butjadingen und Elsfleth zu schicken, damit die Gemeindeverwaltungen Kenntnis von Ihrer Einwendung bekommen. Die Anschriften finden Sie weiter unten. Von dort muss Ihre Einwendung an die Straßenbaubehörde weitergeleitet werden.

Im Planfeststellungsverfahren können Einwendungen von allen Personen abgegeben werden, deren „Belange durch das Vorhaben berührt werden“. Niemand sollte sich allerdings durch die Einschränkung des Kreises der Einwendungsberechtigten davon abhalten lassen, eine Einwendung abzugeben. Der Begriff des „Berührtseins“ muss ohnehin weit ausgelegt werden. Einwendungen können auch von BürgerInnen vorgebracht werden, die nicht direkt betroffen sind oder die von anderen Abschnitten betroffen sein werden. Denn ein möglicher Bau des Abschnitts 2 im Ammerland und der Weserrmarsch würde auch Betroffenheiten an anderen Abschnitten nach sich ziehen. Darauf sollten Betroffene anderer Abschnitte hinweisen.

 Dabei spielt es keine Rolle, ob man für oder gegen die Autobahn ist. Es geht um die Sicherung von Ansprüchen, die einem zustehen. Auch Autobahnbefürworter müssen keinen Lärm ertragen, der über den gesetzlichen Grenzwerten liegt, und keine Schäden an ihren Gebäuden oder ihren landwirtschaftlichen Flächen hinnehmen.

Unzulässige Einwendungen haben keine negativen Folgen, insbesondere können keinerlei Gebühren erhoben werden. Es gibt keine falschen Einwendungen.

 Auch die Inhalte möglicher Einwendungen sind durch das Gesetz nicht begrenzt. Einwendungen sind sachliches Vorbringen gegen das Vorhaben. Aber auch politische Argumente sind sachliche Argumente, auch hier sollte sich niemand Beschränkungen auferlegen.

Allerdings muss sich die Behörde im Genehmigungsverfahren nur mit sachlichen Argumenten auseinandersetzen, die sich auf die geplante Autobahn bzw. damit zusammenhängende Fragen wie beispielsweise Infrastruktur, Finanzierung, Lärm, Naturschutz etc. beziehen. Allgemeine politische Aussagen sind zwar nicht verboten, spielen im weiteren Verfahren aber keine große Rolle.

Mit dieser Einwendungshilfe geben wir Ihnen ein Instrument an die Hand, mit dem Sie schnell und unkompliziert Ihre Rechte wahren können. Klicken Sie dazu "Einwendungshilfe" im Kopf dieser Seite an und folgen den Erläuterungen vor den Einwendungsargumenten.

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Sie können die Einwendungshilfe nutzen, ohne sich anzumelden, dann bleiben Sie völlig anonym und können Ihre Angaben nicht speichern. Sie können nur ein Mal ausdrucken,  mit dem Ausschalten Ihres PC sind Ihre Angaben gelöscht. Mit Registrierung / Anmeldung (Benutzernamen und Passwort können Sie völlig frei wählen) bleiben Ihre Eingaben auf dem Server erhalten und Sie können später wieder darauf zurückgreifen. Zusätzlich erlauben Sie uns, Ihre Einwendung für statistische Zwecke anonymisiert zu verwenden. Die Erlaubnis können Sie jederzeit über das Kontaktformular widerrufen, Ihre Angaben werden dann sofort bei uns gelöscht.

Für Fragen und Anregungen und falls Sie uns weitere weitere Argumente zur Verfügung stellen möchten, benutzen Sie bitte das Feld "Kontakt" im Seitenkopf.

Unsere Bitte und gleichzeitig Aufforderung an Sie lautet : Bedenken Sie, dass es um Ihre und die Zukunft Ihrer Kinder geht. Es können Folgen auftauchen, die heute noch nicht absehbar sind. Dafür müssen Sie heute bereits die notwendigen rechtlichen Grundlagen legen und eine Einwendung erheben.  Als vorsorgliche Absicherung für die Zukunft genügt es, wenn Ihre Anschrift, der einleitende Standardeinwendungstext und Ihre Unterschrift bei der planfeststellenden Behörde hinterlegt sind.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung und Durchsetzung Ihrer Einwendung.

Das Team der Einwendungshilfe A 20.

 

Postadressen und Adressen zur persönlichen Abgabe Ihrer Einwendung :

 

Für den Landkreis Wesermarsch:

Gemeinde Jade

Jader Straße 47
26349 Jade

Tel. 04454 899-0

montags bis freitags 8:30 Uhr – 12 Uhr

donnerstags 14 Uhr – 18 Uhr
 

Gemeinde Stadland

Am Markt 1
26935 Stadland

Tel.: 04732 / 8911 oder 8915

montags bis freitags 8 Uhr – 12 Uhr,

montags bis mittwochs 13 Uhr – 15 Uhr, donnerstags 13 Uhr – 17 Uhr

 

Gemeinde Ovelgönne

Rathausstraße 14

26939 Ovelgönne

Tel. 04480-820

montags bis freitags von 7:30 Uhr – 12:30 Uhr

dienstags und donnerstags 13:30 Uhr bis 16 Uhr

 

Gemeinde Butjadingen

Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen-Burhave

Tel. 04733-890

montags bis freitags 8 Uhr – 12 Uhr

donnerstags 14 Uhr – 18 Uhr

  

Stadt Brake

Schrabberdeich 1
26919 Brake

Tel. 04401-102240

montags bis donnerstags 8 Uhr – 16 Uhr

freitags 8 Uhr bis 12 Uhr

 

Stadt Elsfleth

Rathausplatz 1
26931 Elsfleth

Tel. 04404-5040

montags bis freitags 8 Uhr – 12:30 Uhr

dienstags 14:30 Uhr – 16:30 Uhr, donnerstags 14:30 Uhr – 17:30 Uhr

 

 

Für den Landkreis Ammerland:

 Stadt Westerstede

Am Markt 2, 26655 Westerstede
Tel. 04488 55-0

montags bis donnerstags von 8 – 12:30 Uhr und von 14 – 16 Uhr

freitags von 8 – 12 Uhr

 

Gemeinde Bad Zwischenahn

Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn

Tel.: 0 44 03 / 604-0
Fax: 0 44 03 / 604-444
montags bis donnerstags von 8 – 12:30 Uhr und von 14 – 16 Uhr

freitags von 8 – 12 Uhr

 

Gemeinde Wiefelstede

Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede


Tel.      0 44 02 - 965 0
Fax-Nr. 0 44 02 - 965 199


montags bis donnerstags von 8 – 12:30 Uhr und von 14 – 16 Uhr

freitags von 8 – 12 Uhr

 

Gemeinde Rastede

Sophienstraße 27
26180 Rastede

Telefon: (0 44 02) 9 20-0
Telefax: (0 44 02) 9 20-2 22

montags bis donnerstags von 8 – 12:30 Uhr und von 14 – 16 Uhr

freitags von 8 – 12 Uhr

  

Für den Landkreis Friesland:

 Stadt Varel

Windallee 4
26316 Varel

Telefon: 04451/126-0
Fax: 04451/126-130

montags bis freitags 8:30 Uhr – 12:30 Uhr,

montags bis mittwochs 14 Uhr – 16 Uhr, donnerstags 14 Uhr – 17 Uhr

 

und :

 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Stabsstelle Planfeststellung

Göttinger Chaussee 76 A

30453 Hannover

Fax: 0511 - 3034 2099


 

 


 

 

 


 

 

 

 

 

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