Der dB-Rechner des VCD verlangt nur wenige Angaben, bevor Sie Sich ein Bild von der künftigen Lärmbelastung an Ihrem Wohn-/Aufenthaltsort machen können.

Sei haben die Möglichkeit, die Lärmeinwirkung nach dem "Durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV)" oder nach der "Stündlichen Verkehrsmenge" abzuschätzen. Hierbei geht der LKW-Verkehr dezidiert mit in die Rechnung ein.

Wir empfehlen, beide Rechenmethoden anzuwenden, und auch, einmal mit den Eingaben ein wenig zu "spielen". So wird schnell deutlich, welche Auswirkungen z.B. eine zu niedrige Einschätzung der Zahl des LKW-Verkehrs auf die Lärmentwicklung hat.

Leider ist der Rechner auf eine Höchstgeschwindigkeit von 130 kmh beschränkt. Mit zunehmender Geschwindigkeit wächst der Lärm nicht linear sondern, stark vereinfacht ausgedrückt, eher exponentiell.

Sie müssen im Rechner folgende Eingaben machen :

Im Modus durchschnittlicher täglicher Verkehr :

DTV = 26100 (aus den Planunterlagen, Verkehrsuntersuchung Februar 2012, SSP Consult, Seite 34)

Strassengattung = Bundesautobahnen

Strassenoberfläche = nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone

Steigung / Gefälle = 0 %  (in seltenen Fällen, wie Autobahnkreuzen, bis zu 2 %)

Abstand zur MItte des Fahrstreifens = Hier die Entfernung von der Autobahnmitte bis zu Ihrem Wohn-/Aufenthaltsort eintragen

Höhe des Immissionortes über Fahrstreifen = Hier den Ort der vorraussichtlich stärksten Lärmeinwirkung eintrage. Also nicht die Terrasse auf der autobahnabgewandten Seite des Hauses, sondern z. B. das Schlafzimmer auf der Autobahnseite im 1. oder 2. Stockwerk, also etwa 4 Meter oder 8 Meter.

Jetzt auf den Button "Berechnen" drücken.

Analog gehen Sie bitte bei der Eingabe der stündlichen Verkehrmenge vor, nur dass hier die stündliche Verkehrsmenge. Sie ergibt sich aus DTV ./. 24 std. = 1088) und die Prozentzahl des LKW-Verkehrs einzugeben ist.
Die Planunterlagen (s.o.) geben für den LKW-Verkehr 32,8 % % an.

Das Ergebnis können Sie mit den Angaben in den Planfeststellungsunterlagen vergleichen. Bei Abweichungen von mehr als 4 dBA sollten Sie Ihre örtliche BI oder das Team von www.A22-nie.de kontaktieren.